Polizeipräsidium Westpfalz
(m/w/d)Ausbildung zum Polizeibeamter
Stellenbeschreibung
Die Bewerbungsbögen werden jeweils ab 1. November des Vorjahres auf unserer Internet-Seite zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbungsfrist endete am 01. März. Falls Du noch Interesse an der Teilnahme des Bildungsgangs 2024 hast, wende Dich bitte an Deine Wunsch-BBS.
Der Bildungsgang beginnt jährlich nach den rheinland-pfälzischen Sommerferien zum Anfang des neuen Schuljahres.
Voraussetzungen
Die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz sind die Basis unserer Arbeit. Wenn auch Dir diese Grundpfeiler der Demokratie genauso wichtig sind wie uns, findest Du nachfolgend alle weiteren Voraussetzungen für Deine Zulassung zu diesem Bildungsgang:
Bildungsvoraussetzungen
Du kannst Dich für den HBFS-Bildungsgang „Polizeidienst und Verwaltung“ bewerben, wenn Du folgenden Abschluss hast bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst:
Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss)
- Das Gesamtergebnis muss mindestens „befriedigend“ sein, d.h. Notendurchschnitt 3,49 oder besser.
- Die Deutschnote muss mindestens ausreichend sein.
Solltest Du Deinen Abschluss im Ausland erworben haben, lass Dir diesen bitte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkennen und lege den Nachweis mit der Bewerbung vor. Liegt ausschließlich ein ausländischer Bildungsabschluss vor, wird ggf. zudem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat benötigt („C1-Hochschule“).
Altersgrenze
Bei Eintritt in den Bildungsgang darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ausnahmen können im Einzelfall geprüft werden.
Körpergröße
Mindestgröße: 1,62 m
Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden.
Staatsangehörigkeiten
- Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
- Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
- Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes oder eines
- “Nicht-EU-Landes” mit unbefristetem Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis)
Besondere Hinweise
- Ermittlungs- und Strafverfahren
- Keine Vorstrafen
- Kein laufendes Ermittlungs- und Strafverfahren
- Tätowierungen
- Im nicht-sichtbaren Bereich bzw. von der Dienstkleidung verdeckbar
- Stehen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Weisen keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte auf
- Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.
Die folgenden Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind NACH Deinem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Polizeidienst und Verwaltung, zu Beginn des Studiums, vorzulegen:
- Schulabschluss / Studienvoraussetzung:
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- Notendurchschnitt Deiner Fachhochschulreife muss mindestens 3,2 oder besser sein
- Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3
- Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
- Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
- Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr,
alternativ - Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter,
zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistent oder
zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
- Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr,
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Spätestens bis zum Abschluss des ersten Studienjahres
- Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein